Prüfsachverständigentätigkeit

Rundum gut aufgestellt

Prüfsachverständige und Prüfingenieure für energetische Gebäudeplanung (PSVEGP)

In Berlin und Brandenburg unterliegen Nachweise der Energieeinsparverordnung (EnEV) einer unabhängigen Überprüfung. Auch für Ausnahmen und Befreiungen nach EnEV sowie für das EEWärmeG (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz) sind unabhängige Bestätigungen erforderlich. Diese dürfen nur von anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PSVEGP) durchgeführt werden.

iproplan® bietet im Rahmen seines Gesamtportfolios auch diese Leistungen an:

  • Prüfung, Abstimmung und Bescheinigung der rechnerischen Nachweise nach der EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Abschließende Prüfung und Bescheinigung der EnEV- Berechnung und Energieausweises des fertig gestellten Gebäudes
  • Prüfung und Bestätigung der Anträge für Ausnahmen und Befreiungen nach § 24 und 25 EnEV
  • Prüfung und Bestätigung der Anträge für Ausnahmen und Befreiungen nach dem EEWärmeG

Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz – inkl. Energieeinsparverordnung – sowie die Bauausführung müssen in Nordrein-Westfalen von staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt oder geprüft und bescheinigt werden. Auch für diese Anforderung sind wir der richtige Partner. Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Erstellung von Schallschutznachweisen und Wärmeschutznachweisen von staatlich anerkanntem Sachverständigen
  • Prüfung der Nachweise (Wärmeschutz / Schallschutz) und der Bauausführung durch staatlich anerkannte Sachverständigen

Daniel Jerusel

Daniel Jerusel

E-Mail
jerusel.daniel[at]iproplan.de
Telefon
+49 371 52 65 206