Ulrike B. - unsere Spezialistin in Sachen Baumkontrolle
Wer eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Ausgehend vom allgemeinen Schädigungsverbot nach § 823 Abs. 1 des BGB sind Baumbesitzer sowie Städte und Kommunen verpflichtet für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu sorgen. Regelmäßige Kontrollen und die daraus folgende Ableitung von Pflegemaßnahmen ist notwendig, um Schadensfälle abzuwenden und im Schadensfall einen Nachweis über die ordnungsgemäße Überprüfung der Verkehrssicherheit vorweisen zu können.
Mit der FLL-Zertifizierung zur Baumkontrolle können wir bei iproplan® das erworbene Wissen, neben der Durchführung fachlich qualifizierter Baumansprachen und -kontrollen für Städte, Kommunen und Privatpersonen, besonders im Umgang mit Gehölzen auf der Baustelle nutzen. Kann bei der Ausführung größerer Projekte die Umwelt erheblichen beeinträchtigt werden, kommt es zu einer Festlegung entsprechender Naturschutzauflagen innerhalb der Genehmigung, die überwacht und dokumentiert werden müssen. Unter Umständen ist der Einsatz einer ökologischen Bauüberwachung bereits Teil dieser Auflagen. Aufgabe der ökologischen Bauüberwachung oder Umweltbaubegleitung ist die Überwachung und Dokumentation der im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht oder umfassend für alle Rechtsbereiche des Umweltschutzes (z. B. Baumschutzsatzungen), die in Folge von Vorhabengenehmigungen zu beachten sind. Handelt es sich bei den zu überwachenden Auflagen um Festlegungen zum Baumschutz, wie z. B. die Begleitung von Schnittmaßnahmen und Eingriffen in den Wurzelbereich, wird seitens der öffentlichen Hand nicht selten zusätzlich zur grundlegenden Qualifikation (naturwissenschaftliches Hochschulstudium: Biologie, Forstwissenschaft, Landschaftsarchitektur oder vergleichbar, botanische und baumphysiologische Kenntnisse, Praxiserfahrung) die FLL-Zertifizierung zum Baumkontrolleur eingefordert.
Baumschäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können im Vorfeld des Baumversagens (Versagen der Bruch- und Standsicherheit) in der Regel an bestimmten Schadsymptomen erkannt werden. Unter Verwendung der Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau, werden visuelle Kontrollen unter Zuhilfenahme von Kontrollwerkzeugen (Diagnosehammer zur Feststellung von Hohlklängen und Fäulen, Sondierstab zur Überprüfung von Baumhöhlen und der Wurzelbettung, Fernglas) von sachkundigen Baumkontrolleuren durchgeführt. Baumstatisch relevante Schadsymptome, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können z. B. sichtbare Fruchtkörper holzzersetzender Pilze, fäulebedingte Einwallungen und abgestorbene Rindenpartien, tiefreichende Höhlungen, komplexe Vergabelungen (besonders V-förmige Zwiesel), Ast- und Stammabbrüche, verlassene Spechthöhlen, Totholz und Stammrisse sein. Eine Schwierigkeit stellt die Feststellung statikrelevanter Wurzelschäden dar, die sich oft dem Einblick des Baumkontrolleurs entziehen. Neben der Beurteilung der Gefahrenlage, sind durch den Kontrollierenden Maßnahmen festzulegen, die die Verkehrssicherheit des Baumes wieder herstellen und den langfristigen Erhalt des Baumes fördern. Im Rahmen des erforderlichen Handlungsbedarfs werden Maßnahmen, wie z. B. eingehende Untersuchungen, baumpflegerische Maßnahmen (u. a. Lichtraumprofilschnitt, Kronensicherungsschnitt, Totholzentnahme) und das Kontrollintervall unter Beachtung des Alters, der Lebenserwartung, des Baumzustandes und der Sicherheitserwartung am Baumstandort festgelegt.