Unterstützung/Absicherung der Entscheidungsfindung im laufenden Bauprozess unter bautechnischen und Nutzungsaspekten
Überprüfung der Planung und der Leistungsverzeichnisse auf Plausibilität und Einhaltung der Qualitätsvorgaben
Sicherung der vereinbarten Qualitätsvorgaben
Absicherung der Investitionskosten und der Gesamtwirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit den Projektqualitäten
Einhaltung der vereinbarten Fertigstellungs- und Übergabetermine
Teilnahme und Mitwirkung bei den Baubegehungen und Abnahmen
Mängelfeststellung und Kontrolle der Mängelabarbeitung
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